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Betriebsratstätigkeit: Behinderungen und Störungen

Fachakademie für Arbeitsrecht | Arbeitsrecht

Kategorie

  • Fachakademie für Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG

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Zielgruppe

  • Betriebsräte

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Einerseits ist der Betriebsrat verpflichtet, seine im Betriebsverfassungsgesetz verankerten Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Andererseits fühlen sich manche Arbeitgeber durch Betriebsratshandeln in ihrer »unternehmerischen Freiheit« eingeschränkt. Das führt unausweichlich zu Konflikten zwischen den Betriebsparteien. Doch wo fängt eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit an, und wie kann der Betriebsrat die Rechte, die ihm verwehrt werden, einfordern und durchsetzen? Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmer*innen die entsprechenden Kenntnisse und ein Gespür für den richtigen Einsatz der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.

Themen im Seminar "Betriebsratstätigkeit: Behinderungen und Störungen"

  • Was bedeutet vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Betriebsparteien (§ 2 (1) BetrVG)?

  • die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und gesetzlichem Betriebsratsmandat:

  • das Begünstigungs- und Benachteiligungsgebot nach dem Betriebsverfassungsgesetz

  • Schutz von Betriebsratsmitgliedern (Entgelt, Karriere, Versetzung, Kündigung)

  • Behinderung und Störung der Betriebsratsarbeit:

  • Wo fängt Behinderung an? (von Schikane bis Kündigung)

  • wiederholte verspätete oder unvollständige Informationen durch den Arbeitgeber

  • Verweigerung der Kostenübernahme (§ 40 BetrVG), Bedeutung der Vermögenslosigkeit des Betriebsrats

  • Verstöße gegen Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen

  • Nichtbeachtung von Mitbestimmungsrechten

  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats:

  • Rechtsfolgen bei Uneinigkeit über die Rechte des Betriebsrats

  • interne und externe Schlichtungsoptionen

  • Wann ist ein grober Verstoß ein grober Verstoß?

  • Beschlussverfahren - was muss der Betriebsrat tun? (Antrag, Verfahren, Kosten)

  • Es eilt! Die einstweilige Verfügung

  • die Einigungsstelle (Verfahren, Kosten, Anfechtung)

  • Straftaten (§ 119 BetrVG), Ordnungswidrigkeiten (§ 121 BetrVG)

  • Streitigkeiten des Sprecherausschussgesetzes und des Europäischen Betriebsrats

Aktuelle Seminar Termine "Betriebsratstätigkeit: Behinderungen und Störungen"

Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.

StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Inzell 17.03.2025 - 21.03.2025KE01225Fast ausgebucht
Inzell 15.09.2025 - 19.09.2025KC03825Verfügbar
Standort
Inzell
Zeitraum
 17.03.2025 - 21.03.2025
Seminar-Nr.
KE01225
Verfügbarkeit
Fast ausgebucht
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Inzell
Zeitraum
 15.09.2025 - 19.09.2025
Seminar-Nr.
KC03825
Verfügbarkeit
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Seminar für aktive Mitglieder

 

Nachdenken, Vorausdenken und in Zusammenhängen denken. Fragen stellen, Antworten suchen und Wege finden zur Durchsetzung unserer Interessen, das sind drei zentrale Elemente dieses Seminars.

Welche Erfahrungen mache ich im Betrieb? Wie bewerte ich politische Entwicklungen? Welche Forderungen habe ich an meine Gewerkschaft und wie möchte ich an der Durchsetzung von Forderungen beteiligt sein? Welche Einschätzungen habe ich zu aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen? Es geht nicht allein um die Gewerkschaft, sondern darum, wie wir als Beteiligte und Betroffene im Betrieb in dieser Gesellschaft Gegenwart und Zukunft gestalten können.

 

Das Seminar ist in drei Teile aufgeteilt, die aufeinander aufbauen. Deine Anmeldung gilt für alle drei Teile.

 

A1-Seminar — die Termine

 

Teil 1/3: 14.10.22—9:00 bis 14:00, Weilheim

Teil 2/3: 23.11.-24.11.—je 9:00 bis 16:30, Ohlstadt

Teil 3/3: 08.12.-09.12.—je 9:00 bis 16:30, Ohlstadt

 

Anmeldung und weitere Informationen: gabi.brunner@igmetall.de

Freistellung: Die Teilnahme am Seminar ist für Vertrauensleute und Betriebsräte kostenlos.