Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen und letztmalig Ende vergangener Woche (14. bis 18. März 2022) nochmals Sonderregelungen zur Kurzarbeit verlängert. Da dieser Prozess insgesamt etwas unübersichtlich war und uns viele Nachfragen erreicht haben, was wie gilt, hier eine Übersicht:
Folgende Sonderregelungen zur Kurzarbeit gelten bis zum 30. Juni 2022:
Die Bundesregierung ist darüber hinaus bis zum 30. September 2022 ermächtigt die Regelungen durch Verordnung zu verlängern. Die Verordnung muss zeitlich befristet sein, bedarf aber nicht der Zustimmung des Bundesrates. Damit wird die nötige Flexibilität geschaffen, auf etwaige Entwicklungen schnell reagieren zu können.
Die Bundesregierung ist zudem ermächtigt durch Verordnung eine vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Beschäftigte einzuführen, die Kurzarbeitergeld beziehen. Die Ermächtigung ist bis zum 30. September befristet. Ob bzw. wann die Bundesregierung von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Das kann sich aber sehr kurzfristig ändern. Sofern und solange die Bundesregierung von der Ermächtigung keinen Gebrauch macht, erfolgt ab dem 1. April 2022 eine hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur noch, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.
107329 assetTeaser 1 0 0 1 0 190001010000 209912312359 /aktuell/sonderregelungen-zur-kurzarbeit 723 weilheim prod weilheim.prod.preview.igm.extern weilheim.igmetall.de https://weilheim.igmetall.de 0 FALSE Infoblatt Kurzarbeitergeld Aktualisiertes Infoblatt zu den Sonderregelungen für Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie 1 1 Infoblatt 16431 202506060548 (aid_str:16431) !pde_str:1 vfd_long:[* TO 202506060548] vtd_long:[202506060548 TO *] +%28aid_str%3A16431%29++%21pde_str%3A1+vfd_long%3A%5B*+TO+202506060548%5D+vtd_long%3A%5B202506060548+TO+*%5D 20220322_Kurzarbeitergeld_Sonderregelungen.pdfBLOBapplication/pdf264164Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen im Zuge der Corona-Pandemie Sonderregelungen zu Kurzarbeit thumb_DMASSET_16431.png PDF q=+%28aid_str%3A16431%29++%21pde_str%3A1+vfd_long%3A%5B*+TO+202506060548%5D+vtd_long%3A%5B202506060548+TO+*%5D (kiv_strm:16431) !pde_str:1 vfd_long:[* TO 202506060548] vtd_long:[202506060548 TO *] +%28kiv_strm%3A16431%29++%21pde_str%3A1+vfd_long%3A%5B*+TO+202506060548%5D+vtd_long%3A%5B202506060548+TO+*%5D q=+%28kiv_strm%3A16431%29++%21pde_str%3A1+vfd_long%3A%5B*+TO+202506060548%5D+vtd_long%3A%5B202506060548+TO+*%5D