Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird seit 1993 jedes Jahr am 3. Dezember begangen. Er soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung stärken. Es gibt konkrete Vorgaben für ein gleichberechtigtes Miteinander, die auch im Grundgesetz festgelegt sind. Demnach sollte niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfen.
Dennoch gibt es Defizite bei der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Ob Recht auf inklusive Bildung oder der Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum, es muss sich noch viel tun.
Auch am Zugang zum ersten Arbeitsmarkt wird die echte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung abgeleitet. Die SBV (Schwerbehindertenvertretung) fördert die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben und ist ein wichtiger Unterstützer schwerbehinderter Menschen im Betrieb. Auch bei der Einstellung, Kündigung, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe, Abschluss von Inklusionsvereinbarungen, beim betrieblichen Eingliederunsmanagement (BEM) oder bei der Unterstützung von Anträgen für Menschen mit Behinderung, steht die SBV im Betrieb Schwerbehinderten als Vertrauensperson zur Seite.
Die IG Metall unterstützt gerne bei der Ausgestaltung der SBV-Arbeit im Betrieb und stellt auch hilfreiche Materialien für die Arbeit zur Verfügung.
Zur Hilfestellung für die Arbeit der SBV gibt es bei der IG Metall auch eine eigene SBV-Website unter sbv.teamigmetall.de. Die Login-Daten für die Website sind die gleichen, wie für das IG Metall-Aktivenportal.