Tarifergebnis auf einem Blick
Bis Februar 2025 erhalten Beschäftigte eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro. Die Entgelte steigen ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent.
Sie erhöhen sich ab 1. Januar 2025 um 140 Euro und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent deutlich überproportional.
Der T-ZUG B wird ab 2026 von derzeit 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Ecklohns angehoben. Im Tarifbezirk Bayern bedeutet das eine Erhöhung von 630 Euro auf über 900 Euro. Von diesem Festbetrag profitieren untere Entgeltgruppen stärker. Statt der Auszahlung des T-ZUG B kann künftig die des Transformationsgelds aus wirtschaftlichen Gründen verschoben werden. Das T-Geld ist nun jährlich im Juli statt im Februar in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts fällig.
Ab 2025 können erstmals auch Teilzeitbeschäftigte zwischen Geld und Zeit wählen.
Künftig auch Eltern mit Kindern bis zwölf Jahren (bisher bis acht Jahren). Die bisherige
Möglichkeit, zweimal Geld gegen acht zusätzliche freie Tage zu tauschen, wird erweitert um drei zusätzliche Optionen, Geld gegen sechs zusätzliche freie Tage zu tauschen. Künftig können anspruchsberechtigte Beschäftigte also insgesamt fünfmal Geld gegen Zeit wandeln.
Tarifergebnis auf einem Blick