Software steckt überall drin – ob nun offensichtlich oder versteckt. Und überall wo Software ist, werden Daten erhoben. Damit greift die Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Ziff. 6 ganz unabhängig von der Frage, ob die erhobenene Daten auch ausgewertet werden. Jeder Türöffner-Chip, jedes Diensthandy, jedes Update auf dem Dienst-PC löst erzwingbare Mitbestimmung aus. Wie behalten Betriebsräte in dieser völlig software-getriebenen Arbeitswelt den Überblick? Erste Orientierung gibt diese BR-Info.
Außerdem: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (Stichwort Whistleblowing) tritt im Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz bietet Beschäftigten von Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten eine legale Möglichkeit und auch den notwendigen Schutz, Rechtsverstöße im Unternehmen zu melden. Was müssen Betriebsräte jetzt wissen?
Wann: Donnerstag, den 20. Juli 2023 von 13.00 bis 16.00 Uhr
Wo: KAB Regionalzentrum Weilheim, Waisenhausstr. 1 in 82362 Weilheim i. Oberbayern, Anna-Raum (1. Stock)
Die Freistellung erfolgt über § 37.2 BetrVG
Die Seminar- und Verpflegungskosten trägt die IG Metall
Anmeldung bitte bis 10. Juli 2023 an die IG Metall Weilheim! (weilheim@igmetall.de)
Fon: +49 (0) 881 923720
Fax: +49 (0) 881 923750